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Entgeltordnung für die Benutzung der Frei- und Hallenbäder

Es wird folgende Entgeltordnung für die Bäder in den Städten Bad Segeberg und Wahlstedt erlassen:

§ 1 Allgemeines

Das Betreten der Bäder ist nur gegen Lösung einer Eintrittskarte gestattet. Als Eintrittskarten gelten die in § 2 genannten Karten.

1. Tageskarten berechtigen zum einmaligen Besuch eines der Bäder am Lösungstag und Lösungsort.
2. Last-Minute-Karten entsprechen den Tageskarten, gelten jedoch nur für Erwachsene und für die letzte Stunde vor Schließung der Bäder.
3. Tageskarten des Ihlseestrandbades gelten nur für die Benutzung dieser Einrichtung.
4. Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ist der Eintritt frei, wenn sie in Begleitung erwachsener Badegäste sind.
5. Es wird kein Ersatz für verloren gegangene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten geleistet.
6. Die Karten bleiben für die Zeit ihrer Gültigkeit Eigentum der MZH. Soweit Karten nicht übertragbar sind, haben die Inhaber ihre Identität auf Verlangen der Mitarbeiter der MZH glaubhaft zu machen. In Zweifelsfällen können die Karten zeitweise oder bei Missbrauch endgültig ohne Anspruch auf Ersatz oder sonstige Leistungen eingezogen werden.
7. Bei einer Verunreinigung der Badeanlagen ist gemäß Badeordnung eine Entschädigung in Höhe der Selbstkosten zu zahlen, mindestens jedoch 10,-- €uro.
8. Erfüllungsort ist der Ort des jeweiligen Bades. Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht.


§ 2 Entgelte für die Benutzung der Bäder

1) Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

  Segeberg u. Wahlstedt *) Ihlsee **)
Tageskarte
Erwachsene 4,00 €uro
Erwachsene 2,10 €uro
 
Kinder 2,00 €uro
Kinder 1,00 €uro
Last-Minute-Karte (nur Erwachsene)
2,70 €uro
 
Frühbader (nur Hallenbad Wahlstedt)
Erwachsene 2,50 €uro
 

*) Hallenbad Bad Segeberg und Frei- und Hallenbad Wahlstedt
**) Ihlseestrandbad Bad Segeberg

 

WERTKARTEN

Wertkarte 25
25,00 €uro
Bonus 10 %
Wert: 27,50 €uro
Wertkarte 50
50,00 €uro
Bonus 10 %
Wert: 55,00 €uro
Wertkarte 100
100,00 €uro
Bonus 15 %
Wert: 115,00 €uro
Wertkarte 200
200,00 €uro
Bonus 25 %
Wert: 250,00 €uro

Wertkarten können ausschließlich zum Erwerb von Eintrittskarten genutzt werden.

 

1a) Während des Schulschwimmens wird auf die Tageskarten 10% Ermäßigung gewährt.

2) Zur Nutzung einer Kinderkarte sind berechtigt:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
  • Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden, Berufsbildenen und Förderschulen
  • Studentinnen und Studenten der anerkannten Fach- und Hochschulen
  • Grundwehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende

Ein Anspruch auf Nutzung der Kinderkarte besteht nur, sofern anhand entsprechender Unterlagen oder Ausweise der Nachweis für das Vorliegen der o. a. Voraussetzungen erbracht wird.

3) Gemeinnützige Vereine und Schulen zahlen pro angefangener Stunde und pro abgeteilter Bahn bei nicht exklusiver Hallennutzung einen Betrag in Höhe von 27,00 €uro incl. der ges. Mehrwertsteuer. Dies gilt jedoch nur, sofern die Vereine die mit der Nutzung der Bäder verbundenen Leistungen ausschließlich ihren Mitgliedern anbieten und hierfür keine über den allgemeinen Mitgliedsbeitrag hinaus gehenden Einnahmen erzielen.

4) Sonstige Gruppennutzer zahlen pro angefangene Stunde und pro abgeteilter Bahn in Höhe von 65,00 €uro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern mit der Nutzung durch gemeinnützige Vereine und Schulen - keinerlei kommerzielle Zwecke verfolgt werden, kann der Badbetreiber im Einzelfall mit diesem Personenkreis die Geltung des Tarifs gem. § 2 Abs. 3 der Entgelt- bedingungen vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf Anwendung des Tarifs ge. § 2 Abs. 3 besteht jedoch nicht.

5) Für die Anmietung eines Hallenbades für nicht kommerzielle Zwecke werden für die erste Stunde 180,00 €uro und für jede weitere Stunde 120,00 €uro berechnet.

6) Die Geschäftsführung der MZH ist ermächtigt, Aktionen und Sonderleistungen wie z. B. Tage der offenen Tür, An- und Abbaden, Beachparty etc., mit Sonderpreisen anzubieten. Diese können entsprechend den Anforderungen festgesetzt werden.

7) Schlüsselbänder mit Transpondern sind sichtbar zu tragen. Bei Verlust oder nichtbefolgen werden 10,00 €uro erhoben.

 

§ 3 Entgelte für die Erteilung von Schwimmunterricht

Nichtschwimmer können gegen Entgelt Schwimmunterricht erhalten. Der Schwimmunterricht wird von dem jeweils aufsichtsführenden Schwimmmeister des jeweiligen Bades oder den von ihm bestimmten sachkundigen Personen erteilt.

Die Gebühr für zwölf Unterrichtsstunden á 45 Minuten beträgt:

Erwachsene
98,00 €uro
Kinder
80,00 €uro
Probestunde
9,00 €uro

Lehrgangsteilnehmer sind von der Lösung einer Eintrittskarte nach den in § 2 festgesetzten Beträgen befreit.

 

ABNAHME VON ABZEICHEN

Frühschwimmer
3,00 €uro
Bronze
5,00 €uro
Silber
5,00 €uro
Gold
10,00 €uro
Abzeichen und Pässe jeweils
2,50 €uro

 

Kinderschwimmkurspaket

Eintritt für Kursteilnehmer/in, Gruppenunterricht, Schwimmprüfung und Abzeichen = 80,00 €uro

 

Aqua Fitness

Aqua Fitness *)
6 x 30 Min.
30,00 €uro
Aqua Fitness *)
10 x 45 Min.
75,00 €uro
 
 

*) Lehrgangsteilnehmer sind von der Lösung einer Eintrittskarte nach den in § 2 festgesetzten Beträgen befreit.

Aqua Fun-Treuekarte

Mit dieser Karte werden 25 % Rabatt auf alle Kurse angerechnet. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist für 12 Monate gültig.

Alle anderen Preise unserer Sonderkurse werden druch Aushänge bekannt gegeben. Die Geschäftsleitung wird ermächtigt, Sonderpreise bis zu einer Laufzeit von 3 Monaten festzusetzen.

§ 4 Inkrafttreten / Übergangsvorschrift

Diese Entgeltordnung tritt am 01.Januar 2011 in Kraft. Die bisherigen Entgeltregelungen der Städte Bad Segeberg und Wahlstedt gelten bis zum 31. Dezember 2010 fort. Karten, die nach den bisherigen Regelungen gelöst wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Wahlstedt, den 01. November 2011


Luzian Roth
Geschäftsführer
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