Es
wird folgende Entgeltordnung für die Bäder
in den Städten Bad Segeberg und Wahlstedt erlassen:
§ 1
Allgemeines
Das Betreten der
Bäder ist nur gegen Lösung einer Eintrittskarte
gestattet. Als Eintrittskarten gelten die in §
2 genannten Karten.
1. Tageskarten
berechtigen zum einmaligen Besuch eines der Bäder
am Lösungstag und Lösungsort.
2. Last-Minute-Karten entsprechen den
Tageskarten, gelten jedoch nur für Erwachsene und
für die letzte Stunde vor Schließung der
Bäder.
3. Tageskarten des Ihlseestrandbades
gelten nur für die Benutzung dieser Einrichtung.
4. Für Kinder bis zum vollendeten
3. Lebensjahr ist der Eintritt frei,
wenn sie in Begleitung erwachsener Badegäste sind.
5. Es wird kein Ersatz für verloren
gegangene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten geleistet.
6. Die Karten bleiben für die
Zeit ihrer Gültigkeit Eigentum der MZH. Soweit
Karten nicht übertragbar sind, haben die Inhaber
ihre Identität auf Verlangen der Mitarbeiter der
MZH glaubhaft zu machen. In Zweifelsfällen können
die Karten zeitweise oder bei Missbrauch endgültig
ohne Anspruch auf Ersatz oder sonstige Leistungen eingezogen
werden.
7. Bei einer Verunreinigung der Badeanlagen ist gemäß
Badeordnung eine Entschädigung in
Höhe der Selbstkosten zu zahlen, mindestens jedoch
10,-- €uro.
8. Erfüllungsort ist der Ort des
jeweiligen Bades. Gerichtsstand ist das jeweils zuständige
Gericht.
§ 2
Entgelte für die Benutzung der Bäder
1) Es werden folgende
Entgelte festgesetzt:
| |
Segeberg u. Wahlstedt *) |
Ihlsee **) |
| Tageskarte |
Erwachsene 4,00 €uro |
Erwachsene 2,10 €uro |
| |
Kinder 2,00 €uro |
Kinder 1,00 €uro |
| Last-Minute-Karte (nur Erwachsene) |
2,70 €uro |
|
| Frühbader (nur Hallenbad Wahlstedt) |
Erwachsene 2,50 €uro |
|
*) Hallenbad Bad
Segeberg und Frei- und Hallenbad Wahlstedt
**) Ihlseestrandbad Bad Segeberg
| Wertkarte 25 |
25,00 €uro |
Bonus 10 % |
Wert: 27,50 €uro |
| Wertkarte 50 |
50,00 €uro |
Bonus 10
% |
Wert: 55,00
€uro |
| Wertkarte 100 |
100,00 €uro |
Bonus 15 % |
Wert: 115,00 €uro |
| Wertkarte 200 |
200,00 €uro |
Bonus 25 % |
Wert: 250,00
€uro |
Wertkarten können ausschließlich
zum Erwerb von Eintrittskarten genutzt werden.
1a) Während
des Schulschwimmens wird auf die Tageskarten 10% Ermäßigung
gewährt.
2) Zur Nutzung einer Kinderkarte sind
berechtigt:
Ein Anspruch auf
Nutzung der Kinderkarte besteht nur, sofern anhand entsprechender
Unterlagen oder Ausweise der Nachweis für das Vorliegen
der o. a. Voraussetzungen erbracht wird.
3) Gemeinnützige Vereine und Schulen
zahlen pro angefangener Stunde und pro abgeteilter Bahn
bei nicht exklusiver Hallennutzung einen Betrag in Höhe
von 27,00 €uro incl. der ges. Mehrwertsteuer. Dies gilt
jedoch nur, sofern die Vereine die mit der Nutzung der
Bäder verbundenen Leistungen ausschließlich
ihren Mitgliedern anbieten und hierfür keine über
den allgemeinen Mitgliedsbeitrag hinaus gehenden Einnahmen
erzielen.
4) Sonstige Gruppennutzer zahlen pro angefangene
Stunde und pro abgeteilter Bahn in Höhe von 65,00
€uro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern
mit der Nutzung durch gemeinnützige Vereine und Schulen
- keinerlei kommerzielle Zwecke verfolgt werden, kann
der Badbetreiber im Einzelfall mit diesem Personenkreis
die Geltung des Tarifs gem. § 2 Abs. 3 der Entgelt-
bedingungen vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf Anwendung
des Tarifs ge. § 2 Abs. 3 besteht jedoch nicht.
5) Für die Anmietung eines Hallenbades
für nicht kommerzielle Zwecke werden für die
erste Stunde 180,00 €uro und für jede weitere Stunde
120,00 €uro berechnet.
6) Die Geschäftsführung der
MZH ist ermächtigt, Aktionen und Sonderleistungen
wie z. B. Tage der offenen Tür, An- und Abbaden,
Beachparty etc., mit Sonderpreisen anzubieten. Diese können
entsprechend den Anforderungen festgesetzt werden.
7) Schlüsselbänder mit Transpondern
sind sichtbar zu tragen. Bei Verlust oder nichtbefolgen
werden 10,00 €uro erhoben.
§
3 Entgelte für die Erteilung von Schwimmunterricht
Nichtschwimmer können
gegen Entgelt Schwimmunterricht erhalten. Der Schwimmunterricht
wird von dem jeweils aufsichtsführenden Schwimmmeister
des jeweiligen Bades oder den von ihm bestimmten sachkundigen
Personen erteilt.
Die Gebühr
für zwölf Unterrichtsstunden á 45 Minuten
beträgt:
| Erwachsene |
98,00 €uro |
| Kinder |
80,00 €uro |
| Probestunde |
9,00 €uro |
Lehrgangsteilnehmer sind
von der Lösung einer Eintrittskarte nach den in
§ 2 festgesetzten Beträgen befreit.
ABNAHME VON ABZEICHEN
| Frühschwimmer |
3,00 €uro |
| Bronze |
5,00 €uro |
| Silber |
5,00 €uro |
| Gold |
10,00 €uro |
| Abzeichen und Pässe jeweils |
2,50 €uro |
Kinderschwimmkurspaket
Eintritt für Kursteilnehmer/in, Gruppenunterricht,
Schwimmprüfung und Abzeichen = 80,00 €uro
Aqua Fitness
| Aqua Fitness *) |
6 x 30 Min. |
30,00 €uro |
| Aqua Fitness *) |
10 x 45
Min. |
75,00 €uro |
| |
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| |
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*) Lehrgangsteilnehmer
sind von der Lösung einer Eintrittskarte nach den
in § 2 festgesetzten Beträgen befreit.
Aqua Fun-Treuekarte
Mit dieser Karte werden
25 % Rabatt auf alle Kurse angerechnet. Sie ist nicht
übertragbar. Die Karte ist für 12 Monate gültig.
Alle anderen Preise unserer
Sonderkurse werden druch Aushänge bekannt gegeben.
Die Geschäftsleitung wird ermächtigt, Sonderpreise
bis zu einer Laufzeit von 3 Monaten festzusetzen.
§ 4 Inkrafttreten
/ Übergangsvorschrift
Diese Entgeltordnung tritt
am 01.Januar 2011 in Kraft. Die bisherigen Entgeltregelungen
der Städte Bad Segeberg und Wahlstedt gelten bis
zum 31. Dezember 2010 fort. Karten, die nach den bisherigen
Regelungen gelöst wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Wahlstedt, den 01. November
2011
Luzian Roth
Geschäftsführer
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